Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag sowie zum Netznutzungsvertrag ab 01.04.2018:
- EDI-Vereinbarung und technischer Anhang
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisung
- Preisblatt Sperrung Strom
- Zuordnungsvereinbarung
- Lastprofilverfahren
- Messstellenvertrag
- Änderungsmodus des Messstellenvertrages
Netznutzungsvertrag
* Hierbei nehmen wir gegenüber dem BNetzA-Mustervertrag folgende minimale Klarstellung vor: Gemäß Ziffer 8.15 NNV neu verlangen wir vorzugsweise eine Zahlung der Entgelte, Steuern und sonstigen Belastungen durch Lastschrift oder Überweisung. Bei bargeldloser Zahlung gilt als Tag der Zahlung der Tag, an dem die SÜC über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Rein vorsorglich stellen wir klar, dass die Gewährung des Netzzugangs nicht von der Zustimmung zu dieser Klarstellung abhängig ist.
Netzentgelte
- Entgelte 2021 (gemäß § 20 Abs. 1, S. 1 EnWG, gültig ab 01.01.2021)
- Entgelte 2020 (gemäß § 20 Abs. 1, S. 1 EnWG, gültig ab 01.01.2020)
- Entgelte 2019 (gemäß § 17 ARegV, gültig ab 01.01.2019)
- Entgelte 2018 (gemäß § 17 ARegV, gültig ab 01.01.2018)
- Vermiedene Entgelte 2018 (gemäß § 18 StromNEV, gültig ab 01.01.2018)
- Entgelte 2017 (gemäß § 17 ARegV, gültig ab 01.01.2017)
- Vermiedene Entgelte 2017 (gemäß § 18 StromNEV, gültig ab 01.01.2017)
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Referenzpreisblätter zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Individuelle Netzentgelte
Preise für Mehr-/Mindermengenabrechnung
Informationen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung finden Sie hier.