Einspeisemanagement
Unter Einspeisemanagement versteht man die zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von Anlagen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G).
Die Reduzierung geschieht ferngesteuert und wird beispielsweise notwendig, wenn das Netz in unserer Region temporär überlastet ist.
Zu diesem Zweck legen § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) fest, dass Betreiber von EEG- und KWK-G-Anlagen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten müssen, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Bei Anlagen mit mehr als 100 kW muss über diese technische Einrichtung auch die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden können.
Für das Versorgungsnetz der SÜC wird ein zweistufiges technisches Konzept für die Reduzierung der Einspeiseleistung angewendet: