Kontakt

Telefon: 09561 749-1111
Telefax: 09561 749-1901

Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Adressen

Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH
SÜC Energie und H2O GmbH
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg

InfoCenter am Theaterplatz
Theaterplatz 2, gleich am Bus-Rendezvous
96450 Coburg

Strom Wind Solar

Hausanschluss

Um Ihr Haus an das Ortsnetz anzuschließen, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  • Füllen Sie den Antrag zur Abgabe eines Angebotes über die Herstellung eines Anschlusses aus.
  • Hier finden Sie das Formular, das Sie direkt online ausfüllen und an uns übermitteln können. Sie selbst erhalten eine Kopie Ihrer eingegebenen Daten.
  • Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
  • Hinweis für Ihren Hausanschluss: Um den optimalen Anbringungsort für den Hausanschluss festlegen zu können, benötigen wir einen Lageplan und einen Grundrissplan, auf dem der Hausanschlussraum ersichtlich ist.
  • In Ihrem Haus sind mehr als vier Wohneinheiten?
    Denken Sie daran: Nach DIN 18012 benötigen Sie dann einen eigenen Hausanschlussraum.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein verbindliches Anschlussangebot. Die Anschlusskosten setzen sich aus den Hausanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss (BKZ) zusammen.
  • Unterschreiben Sie bitte die Auftragsschreiben der SÜC beziehungsweise bestätigen Sie diese per E-Mail.

Hinweise für Ihren Strom-Hausanschluss

  • Bauwerksabdichtungen sind nach DIN18012 und VDE-AR-N 4223 gas- und wasserdicht auszuführen. Zur Einführung der Hausanschlüsse sind daher Mehrsparteneinführungen rund oder in Reihe oder auch Einzeleinführungen geeignet. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte demnächst unserem Infoblatt für Bauherren (Infoblatt wird gerade aktualisiert).
  • Stimmen Sie möglichst bald den Einbauort für den Zählerschrank mit Ihrem Elektroinstallateur ab. Zusätzliche Leistungen wie Zähleranschlusssäulen oder Ähnliches besprechen Sie bitte mit dem zuständigen Bezirksstellenleiter.

Informationen für Verbraucher zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.